Küstenschutz in SH: Gesetze & Fachpläne

„Nach dem Landeswassergesetz gilt zunächst der Grundsatz, dass der Küstenschutz Aufgabe derjenigen ist, die davon Vorteile haben, sofern das Landeswassergesetz nicht ausdrücklich andere dazu verpflichtet.“

Über die den Küstenschutz betreffenden Gesetze und Fachpläne informiert der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein auf den Seiten des Landesportal.

 

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