Offener Brief an die Fraktionen und Ausschüsse im Landtag SH
Pressemitteilung des Klimabündnisses Kieler Bucht:
Klimawandel trifft auch die Ostseeküste
Wie wird sich der Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste auswirken? Und: ist der derzeitige Küstenschutz gewappnet gegen die langfristig wohl zunehmenden Risiken für die Ostsee-Küstengemeinden? Diese Fragen wurden am Dienstag, den 7.7.2015 im Ostsee Info-Center in Eckernförde über drei Stunden intensiv diskutiert. Auf Einladung des Klimabündnisses Kieler Bucht trafen sich mehr als 30 Bürgermeister, Amtsdirektoren, Tourismusexperten und Wissenschaftler aus der Region, um mit Vertretern des Umweltministeriums und der Staatskanzlei, Bereich Landesplanung, über die Herausforderungen zu sprechen, die aus dem Meeresspiegelanstieg und möglicherweise häufigeren Sturmfluten für die Küstenanrainergemeinden resultieren.
Im Rahmen des Roundtable-Gespräches wurde schnell klar, dass schon heute Gemeinden wie Strande, Schönberg, Damp und Kellenhusen sowie die Stadt Eckernförde vor großen Herausforderungen stehen, einerseits für Überflutungssicherheit zu sorgen und andererseits den für ihren lebenswichtigen Tourismus benötigten Sandstrand zu erhalten.
Ein Anlass zur Diskussion zwischen Küstengemeinden und Landesvertretern ist ein Absatz im Landeswassergesetz. Dieser weist entlang der Ostseeküste, anders als an der Nordseeküste, den Anrainern bzw. Kommunen die grundsätzliche Verantwortung für ihren Küstenschutz zu. Damit sieht auch der Generalplan Küstenschutz der Landesregierung von 2012 außerhalb der Landesschutzdeiche keine umfassende staatliche Verantwortung für den kommunalen Ostseeküstenschutz vor. Im Gespräch wurde deutlich, dass die meisten Gemeinden schon heute bei der Erfüllung ihrer Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen finanziell überfordert sind. Angesichts der sich abzeichnenden Verschärfung der Küstengefährdung durch den Klimawandel erscheint daher ein Umdenken grundsätzlich erforderlich.
In der Gesprächsrunde wurde eine Reihe von Vorschlägen formuliert. Zum einen sollte gemeindeübergreifend kooperiert werden, um z.B. die Kosten für Sandaufspülungsmaßnahmen und Treibselentsorgung zu senken. Auch hält man eine Vereinfachung der komplizierten und langwierigen Genehmigungsverfahren bei Strandmaßnahmen für dringend geboten. Als Teilaspekt der Klimawandel-Anpassungs-strategie des Landes sollten desweiteren besonders gefährdete Uferbereiche möglichst frei von Bebauung bzw. Nutzung gehalten werden, damit auch flexible Strategien im Umgang mit dem Meeresspiegelanstieg künftig noch möglich sind. Der Klimaschutzbeauftragte des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Dr. Sebastan Krug regte an: „Klimaanpassungsmanager, seit Beginn diesen Jahres durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zu 50% förderbar, könnten gemeindeübergreifend Hilfestellung leisten.“ Denkbar auch, die bereits angedachte Küstenschutzabgabe einzuführen, mit der die Finanzierung von Maßnahmen erleichtert werden könnte.
Am Ende stellte der Moderator der Gesprächsrunde, der renommierte Rechtsanwalt Prof. Marcus Arndt, noch die Frage, ob angesichts zunehmender Klimawandelbedrohungen der Küstenschutz nicht als Staatsziel in der Landesverfassung verankert sein sollte. Für das „Land zwischen den Meeren“ seien die Küstenschutzherausforderungen in Deutschland mit Abstand am größten und eine dahingehende Ergänzung der Landesverfassung könne wohl auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens hoffen. Dem stimmten alle Teilnehmer der Gesprächsrunde uneingeschränkt zu. Grundsätzlich wurde angeregt, angesichts der wachsenden Aufgaben im Küstenschutz eine gesellschaftliche Debatte zu führen, was uns schützenswert ist und welche Prioritäten wir setzen wollen.
Fazit: Auch wenn der Klimawandel die Küsten vor allem langfristig betrifft, sind Schritte zur Anpassung bereits heute sinnvoll und geboten.