Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse
für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die Kommunalrichtlinie
novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die so genannte
„Richtlinie zur Förderrung von Klimaschutzprojekten in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ wird für die Jahre 2015
und 2016 gelten. Damit haben die Kommunen Planungssicherheit für neue
Förderprojekte und können jetzt schon ihre Anträge für das nächste
und das übernächste Jahr vorbereiten.Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Städte und Gemeinden sind
entscheidend für den Erfolg beim Klimaschutz. Sie wirken unmittelbar vor
Ort im direkten Lebensumfeld der Menschen. Die Projekte aus unserer
Nationalen Klimaschutzinitiative reduzieren die Energiekosten der
Kommunen, schaffen Arbeitsplätze und Wachstum vor Ort und machen uns
unabhängiger von Energieimporten“Die Kommunalrichtlinie eröffnet Städten und Gemeinden den Zugang zu einer
Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz: Kommunen, die
beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine Einstiegsberatung
beantragen. Auch bei der Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten
und themenbezogenen Teilkonzepten ist eine Förderung möglich,
beispielsweise für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder
das energetische Sanieren eigener Liegenschaften. Neu geschaffene Stellen
von kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern sind
ebenfalls förderungswürdig.Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie finanzielle Unterstützung für
Investitionen, zum Beispiel für den Einbau hocheffizienter
LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Innenbereich oder für
den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität
werden die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, z.B. durch den Aufbau von
Mobilitätsstationen und die Verbesserung von Wegweisungssystemen, im
Vordergrund stehen.Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar
bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden.Weitere Informationen sind beim Projektträger Jülich
( www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen ) und beim Service- und
Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz ( www.klimaschutz.de/kommunen)
verfügbar. Das Service- und Kompetenzzentrum bietet über die
Kommunalrichtlinie hinaus auch zu weiteren Förderangeboten im kommunalen
Klimaschutz eine ausführliche Beratung.Hintergrund:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das
Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag
zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und
Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von
der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten
Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist
Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu
einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren
Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder
Bildungseinrichtungen.Das BMUB auf Twitter: @ bmub
——————————
—————————— —————-
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Andreas
Kübler, Nicole Scharfschwerdt und Frauke Stamer
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: ed.dnub.bumbnull@esserp Internet: www.bmub.bund.de/presse
Twitter: www.twitter.com/BMUB Youtube: www.youtube.de/umweltministerium